Für Obdachlose gelten folgende Punkte und auch in dieser Reichenfolge:
- Vermittlung in Suchtberatung (wenn eine Sucht besteht)
- Unterkunft suchen (auch in Obdachlosenunterkünften - kurzfristig)
- ALG II beantragen
- Wohnung suchen
- Weiter im Menüpunkt "Für Hartz 4-Empfänger"