Für Obdachlose gelten folgende Punkte und auch in dieser Reichenfolge:

 

  • Vermittlung in Suchtberatung (wenn eine Sucht besteht)
  • Unterkunft suchen (auch in Obdachlosenunterkünften -  kurzfristig)
  • ALG II beantragen
  • Wohnung suchen
  • Weiter im Menüpunkt "Für Hartz 4-Empfänger"