Erwerbstätige, die einen Mindestlohn bekommen, können beim Jobcenter einen Antrag auf Aufstockung stellen, auch wenn das Jobcenter bei der Antragstellung mündlich ablehnt. Jeder hat das Recht auf eine Prüfung auf Leistungsberechtigung. In den meisten Fällen von Familien mit Kindern bekommt man eine Aufstockung.

 

Wenn eine Aufstockung genehmigt wurde, hat man alle Rechte wie ein Hartz 4-Empfänger. Weiter geht es im Menüpunkt "Für Hartz 4-Empfänger".